Wortfetzen
Betreiber von instinktorientierten Online-Angeboten
Das ist es. Besser umschrieben gehts eigentlich gar nicht.
… und aus einer Begründung des OLG Frankfurt:
… nicht zumutbar, da Google aus der Sicht der Internet-Nutzer unverzichtbar sei.
Bei Google knallen gerade die Korken.
Beides gefunden bei: