BGH Urteil zur Pfändbarkeit von Domains
September 6th, 2005 von quickieDer BGH hat jetzt in einem Urteil die Pfändbarkeit von Domains bejaht. In Zukunft ist es also Gäubigern möglich Domains des Schuldners pfänden zu lassen.
Damit beweisst der BGH mal wieder, keine Ahnung von der Funktionsweise des Internets zu haben.
Was passiert wenn der gesammte eMail Verkehr über die gepfändete Domain abgewickelt wird und die jetzt einem meiner Gläubiger zugesprochen wird? Dieser würde über Monate meinen Geschäftsverkehr auf seinen Servern haben.
Um es mal überspitzt zu sagen, auch wenn der Vergleich ein wenig hinkt: Dürften Gläubiger meinen Briefkasten (inkl. Inhalt) oder meine Visitenkarten pfänden? Ich sehe hier eine extreme Verletzung des Fernmeldegeheimnisses…
link – Bundesgerichtshof bejaht Pfändbarkeit von Internet-Domains (heise)

September 6th, 2005 at 1:38 pm
BGH: Domains sind pfändbar – schwarzer Tag für die Meinungsfreiheit
Der Bundesgerichtshof hat gestern einen Beschluß vom 5. Juli 2005 (AZ: VII ZB 05/05) herausgegeben, in dem entschieden wurde, dass Domains in Deutschland pfändbar sind. Der Pfändende kann die Übertragung der zu pfändenden Domain praktischerweise …
May 2nd, 2007 at 3:53 pm
Dieses Urteil wurde angeblich dieses Jahr neu unter die Lupe genommen. Weiß man denn dazu genaueres?
May 2nd, 2007 at 10:41 pm
gute frage… habe bis jetzt noch nix neues dazu gelesen.
May 14th, 2010 at 7:45 pm
Trotzdem gibt es dennoch gratis Angebote im Internet, wie zB Visitenkarten. Es ist nur schwer und langwierig diese zu finden und die “ehrlichen” Anbieter herauszufiltern. Die Seite Visitenkartengratis.com ist zum Beispiel eine Seite, wo man eine klare Auflistung bekommt, WO man WIEVIELE gratis Visitenkarten erhält. Funktioniert Prima!